Wer bezahlt/was kostet die Schule?

Die Schule erhält für Investitionen und den laufenden Betrieb Zuschüsse vom Land Bayern.
Zur Deckung der restlichen Kosten des Schulbetriebes erheben wir Schulgeld.
Ein zinslosen Bausteindarlehen in Höhe von 2500€ pro Familie verschafft uns die notwendige Liquidität.


Schulgeldberechnung der Montessorischule Clara Grunwald

(gültig ab Schuljahr 2005/06 gemäß Beschlusslage vom 15.03.2005 - Änderungen vorbehalten)

Solidaritätsprinzip

Die SG-Berechnung basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Familien mit entsprechendem Einkommen bezahlen den vollen Betrag, Familien mit Niedrigeinkommen bzw. überdurchschnittlich hohen Aufwendungen können eine Reduzierung beantragen. Gemäß den Grundgedanken Maria Montessoris und unserem pädagogischen Konzept soll kein Kind aus finanziellen Gründen abgewiesen werden. Die Gemeinschaft aller Eltern geht von der ehrlichen Bereitschaft aller Familien aus, die Schule ihres Kindes angemessen zu unterstützen.

Reguläre Schulgeld-Höhe

Monatlich 300 €, auf freiwilliger Basis gerne auch höher, berechnet werden zwölf Monate pro Schuljahr. (Reduzierung auf Antrag ist möglich.)

Reduziertes Schulgeld

Auf Antrag kann das SG individuell reduziert werden, höchstens jedoch bis zur Hälfte (mtl. 150 €). Berücksichtigt werden die jeweilige Einkommens-, Familien- und Wohnsituation des Haushaltes, dem das Schulkind angehört.

Einkommenssituation:
Entweder muss ein aktuell gültiger Bewilligungsbescheid über Sozialhilfe für das Schulkind vorgelegt werden. In diesen Fällen wird das Schulgeld bis auf 150 € reduziert.
Oder für jedes erwachsene Haushaltsmitglied muss entweder ein Steuerbescheid für das Vorjahr oder das Vorvorjahr vorgelegt werden (Normalfall), oder eine Bruttoverdienstbescheinigung für das Vorjahr zusammen mit einer Bestätigung des zuständigen Finanzamts, dass weder für das Vorjahr noch für das Vorvorjahr ein Steuerbescheid erstellt wurde. Maßgeblich ist dann jeweils der Gesamtbetrag der Einkünfte laut Steuerbescheid (Normalfall) oder das Jahresbruttoeinkommen.
Sind dem Haushalt im Vorjahr Unterhaltszahlungen zugeflossen, müssen diese ebenfalls nachgewiesen und dazu gezählt werden.

Familiensituation:
Das so ermittelte Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder wird addiert und anschließend um je 5.000 € pro Haushaltsmitglied gekürzt. Unterhaltsverpflichtungen an Kinder aus früheren Ehen (maßgeblich ist das Vorjahr) können auf Antrag teilweise berücksichtigt werden.

Wohnsituation:
Auf Antrag können zusätzlich die jährlichen Wohnkosten bis maximal 18.000 € abgezogen werden. Maßgeblich sind die im Vorjahr (Kalenderjahr) entstandenen und nachgewiesenen Kosten für Kaltmiete bzw. Eigenheimfinanzierung.
Mit dem so ermittelten Restbetrag („Jahresfamilieneinkommen“ JFE) errechnet sich die monatliche SG-Höhe nach der Formel JFE : 500 + 150 €. Bei Ergebnissen unter 150 € ist der Mindestbetrag von 150 € anzusetzen.
Eine SG-Reduzierung und wird nur dann gewährt, wenn bis zum jeweils vorgegebenen Stichtag die Voraussetzungen durch Vorlage aller Unterlagen nachgewiesen wurden. Wer unwahre oder unvollständige Angaben macht, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen. Alle Eltern dürfen je nach persönlicher Situation ihren SG-Betrag jederzeit freiwillig nach eigenem Ermessen erhöhen, um die Schule Ihres Kindes zusätzlich zu unterstützen.

Fälligkeiten

Das SG ist jeweils für zwei Schuljahre im Voraus zu entrichten: Bei der Anmeldung bis zum Abschluss der zweiten Klasse, anschließend bis zum Abschluss der vierten Klasse. Der Fälligkeitstermin liegt jeweils im Juni oder Juli. Im Einzelfall kann der Vorstand auf Elternantrag auch kürzere Zahlungsintervalle gegen Zinsaufschlag gewähren (derzeit 8 % p.a.).
Pro Schuljahr werden regulär zwölf Monate berechnet, jeweils vom 1. August bis zum 31. Juli.

Quereinsteiger

Für Quereinsteiger während des laufenden Schuljahres gilt folgende Tabelle:

Eintritt ab 1.10
16.10
1.11
16.11
1.12
16.12
1.1
16.1
1.2
16.2
1.3
16.3
1.4
16.4 1.5
16.5
1.6
16.6
1.7
16.7
SG-Monate11,5
11
10,5
10
9,5
9
8,5
8
7,5
7
6,5
6
5,5
5
4,5
4
3,5
3
2,5
2
Die Festlegung der SG-Höhe gilt üblicherweise für die gesamte Verweildauer des Kindes an der Schule, mindestens jedoch für die Laufzeit der Vorauszahlung. Vor jeder neuen Zahlungsfälligkeit behält sich der Vorstand eine Überprüfung vor.

Steuerliche Absetzbarkeit

Das Schulgeld für die Montessorischule Clara Grunwald kann zu 30% von der Steuer abgesetzt werden.
siehe Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen März 2009

Sonstige Kosten

Anmeldegebühr: Einmalig 50 € / Kind (darin sind enthalten die Bearbeitungsgebühr, unabhängig, ob ein Kind angenommen oder abgelehnt wird + ein Exemplar "Das gemeinsame Schulkonzept der Schulen im Montessori Landesverband Bayern", um Interessenten für einen Schulplatz an unserer Schule bereits im Vorfeld ausführlich mit Informationen zu unserer Pädagogik zu unterstützen)

Bausteindarlehen: Einmalig 2.500 € / Familie (Zinsloses Darlehen, fällig bei Anmeldung, wird nach Ablauf des nach Vertragsbeendigung neu beginnenden Schuljahres zurückbezahlt. Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Schule, so wird das Bausteindarlehen auf die anderen Kinder übertragen. Die Rückzahlung erfolgt in diesem Fall, nachdem das letzte Kind die Schule verlassen hat. Der Zeitpunkt der Rückzahlung nach Satz 1 wird davon nicht berührt.)

Mitgliedsbeitrag Trägerverein: 45 € Einzelperson / 60 € Familie / pro Kalenderjahr (Alternativ wird für das Kind eine Verwaltungsgebühr von 50 € erhoben.)

Umlage für Montessori Landesverband: 2,50 € pro Monat / Kind

Sonstige Beträge werden von der Klassenlehrerin bei Bedarf eingesammelt (z.B. ca. 2 x 20 € für die Klassenkasse, ca. 90 € für Schullandheim, kleinere Kosten für besondere Exkursionen o.ä.)

 

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01.02.2012
© Montessori Schule Clara Grunwald in Unterschleißheim bei München